Workshop Aktive
Konfliktbewältigung
Denkanstösse zum eigenen Konfliktverhalten sowie Grundlagen und Werkzeuge für erfolgreiches Konfliktmanagement.
Ziele: Sicherheit und Übersicht gewinnen. Niederschwellige Konflikte im Ansatz erkennen. Professionelle Reaktionen in anspruchsvollen Situationen. Für die praktische Anwendung privat und
beruflich.
Kursleitung Doris Ackermann, Mediatorin SDM, mediation konkret. Aktive Berufsbeiständin und Jobcoach, www.mediation-konkret.ch
Workshop Aktive Konfliktbewältigung
28.01.2015
Quelle: Liechtensteiner Vaterland / Politik
Leitfaden bei Trennung und Scheidung
Die Broschüre "Eltern bleiben - Ein Leitfaden bei Trennung und Scheidung" gibt Eltern und Interessierten einen Einblick in die rechtlichen Grundlagen zum Thema Obsorge. Er beinhaltet Basisinformationen zum Kindesunterhalt und eine Beschreibung der Mediation als bewährte Methode der Konfliktlösung bei Trennung und Scheidung. Die Publikation ist beim Amt für Soziale Dienste erhältlich.
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 27. Januar 2015 den Leitfaden zum neuen Kindschaftsrecht "Eltern bleiben - Ein Leitfaden bei Trennung und Scheidung" zur Kenntnis genommen und genehmigt. Mit dem neuen Kindschaftsrecht, das am 1.1.2015 in Kraft trat, wurde die gemeinsame Obsorge als Regelfall nach einer Trennung oder Scheidung eingeführt, die Regierung hat daher Mitte des letzten Jahres das Amt für Soziale Dienste beauftragt, hierzu einen Leitfaden zu erarbeiten.
Konfliktlösung dank Mediation
Der Leitfaden "Eltern bleiben - Ein Leitfaden bei Trennung und Scheidung" gibt Eltern und Interessierten einen Einblick in die rechtlichen Grundlagen zum Thema Obsorge. Er beinhaltet Basisinformationen zum Kindesunterhalt und eine Beschreibung der Mediation als bewährte Methode der Konfliktlösung bei Trennung und Scheidung. In der Broschüre werden aber auch die Herausforderungen und Bedürfnisse von Kindern und Eltern bei Trennung und Scheidung aufgezeigt und mögliche Reaktionen von Kindern auf die Trennung ihrer Eltern beschrieben. Der Leitfaden enthält zudem nützliche Literaturtips für Kinder und Erwachsene.
24.12.2014
Quelle: Auschnitt aus Mittelbayerische
Für Trennungskinder ist Weihnachten oft nicht harmonisch. Damit es nicht zu Zerreißprobe wird, gibt es Unterstützung.
Nicht nur zu Weihnachten streiten Eltern oft heftig um das Umgangsrecht. Der Heilige Abend aber nimmt trotzdem eine traurige Sonderstellung ein. „Heilig-Abend ist emotional hochgradig besetzt“.
„Alle Erwartungen, Sehnsüchte und Bedürfnisse nach Harmonie richten sich auf diesen einen Abend“. Aber auch Wut und Trauer über die Trennung können vor diesem Erwartungshorizont stärker werden. Denn die meisten Eltern wollen es Weihnachten einfach nur schön haben“. Meist haben sich die Trennungspaare schon vor den Feiertagen vollends verausgabt. Alles soll perfekt sein, am Fest der Liebe. „Das stärkste Bedürfnis der Menschen, gerade zu Weihnachten, ist das Gefühl der Zugehörigkeit“. Vielen Eltern ist dies gar nicht bewusst. „Wenn schon nicht der Partner am Fest da ist, dann sollen wenigstens die Kinder da sein“, lautet die unterschwellige Botschaft. Die Leidtragenden sind die Kinder. Denn ihre Bedürfnisse werden bei diesen Ansprüchen allzu häufig übergangen.
Und so stehen Streit, Vorwürfe und die Frage, bei welchem Elternteil die Kinder den Heiligen Abend verbringen oft unverrückbar wie der Weihnachtsbaum im Zentrum der Festtage. Nicht selten pochen Vater und Mutter auf ihr jeweiliges Recht das Kind bei sich haben zu dürfen. Wenn es gelingt, hinter diesen starren Rechtspositionen die Bedürfnisse der Eltern und vor allem die der Kinder den Eltern verständlich zu machen, dann gelingt es auch Lösungen zu finden. „Über Recht kann man streiten“, über Bedürfnisse und Wünsche nicht.“ Alle Eltern wollen im Innersten eine gute Entscheidung für das Kind. Die Mediation gibt ihnen die Chance, zu erkennen wo ihre tatsächlichen Wünsche liegen oder wo sie nur vorgeschoben werden, um dem anderen eins auszuwischen. In der Mediation sollen Eltern sich in ihrer Wut und in ihrer Trauer verstanden fühlen. Sie lernen aber auch die eigene Wut verstehen. „Dieses Verständnis kann zur Deeskalation beitragen“. So können die Kinder im Laufe der Gespräche wieder in den Vordergrund rücken.
6.11.2014
Quelle: rundschau online
Lokführer und Bahn nähern sich vor Arbeitsgericht an
Das Arbeitsgericht Frankfurt hat einen Vorschlag zur Beilegung des Tarifkonflikts zwischen der Deutschen Bahn und der Gewerkschaft GDL vorgelegt. Richterin Ursula Schmidt regte am Donnerstag an, sämtliche Konfliktpunkte auch mit der konkurrierenden Gewerkschaft EVG aufzulisten, um eine Mediation oder Schlichtung vorzubereiten. Ein Problem ist dabei nach Angaben der Richterin, dass weder die EVG noch der Arbeitgeberverband der Bahn bei der Verhandlung anwesend sind, die aber ebenfalls dem Plan zustimmen müssten.
Der genaue Wortlaut des Vorschlags wurde zunächst nur den Streitparteien vorgelegt. Diese haben sich zu Beratungen zurückgezogen. Eigentlich will die Deutsche Bahn mit einer Einstweiligen
Verfügung den Lokführerstreik stoppen. Sie hatte dargelegt, dass sie den am Mittwoch begonnenen Streik für unverhältnismäßig hält.
Ob das Gericht im Falle einer Ablehnung des Vorschlags noch am Donnerstag entscheidet, blieb unklar. Möglicherweise könnte auch noch eine mögliche Berufung verhandelt werden. Das
Landesarbeitsgericht hielt sich nach Angaben einer Sprecherin zunächst in Bereitschaft.(dpa)
1.07.2014
Quelle: KESB
Seit 1. Juli 2014 gilt für getrennte oder geschiedene Eltern grundsätzlich das gemeinsame Sorgerecht für ihre Kinder. Dies als Recht und als Pflicht. Wer das Sorgerecht bisher nicht hat, kann es rückwirkend
einfordern.
Die gemeinsame elterliche Sorge wird per 1. Juli 2014 zur Regel: Mutter und Vater sollen gemeinsam Verantwortung für die Entwicklung und Erziehung ihres Kindes übernehmen. Neu gilt, auch für
nicht verheiratete Paare: Die Eltern entscheiden in sämtlichen Fragen der elterlichen Sorge gemeinsam. Einzig wenn die Interessen des Kindes geschützt werden müssen, kann die elterliche Sorge
einem Elternteil vorenthalten werden.
Bei Inkrafttreten des neuen Gesetzes unterstehen zahlreiche Kinder nur der elterlichen Sorge eines Elternteils. Der andere Elternteil kann nun rückwirkend die gemeinsame elterliche Sorge
beantragen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die elterliche Sorge bei einer Scheidung verloren ging oder der Vater nicht mit der Mutter verheiratet war.
In den Fällen, in denen die elterliche Sorge in einem Scheidungsverfahren entzogen wurde, gelten Fristen: Um die gemeinsame elterliche Sorge beantragen zu können, muss die Scheidung weniger
als fünf Jahre seit Inkrafttreten des neuen Rechts zurückliegen.
mediation konkret vermittelt und unterstützt bei der Ausarbeitung von Vereinbarungen zum gemeinsamen
Sorgerecht.
BR Simonetta Sommaruga zum gemeinsamen Sorgerecht:
«Wenn man davon ausgeht, dass die elterliche Sorge eben nicht nur ein Recht, sondern auch eine Pflicht ist , und wenn man davon ausgeht, dass Eltern Eltern bleiben, auch wenn sie sich trennen
oder scheiden lassen, und dass sie auch Eltern des Kindes sind , wenn sie nicht miteinander verheiratet sind, dann ist klar, dass die elterliche Sorge sowohl der Mutter als auch dem Vater
zusteht, und zwar unabhängig vom Zivilstand. Das ist der Inhalt dieser Gesetzesrevision.
Die gemeinsame elterliche Sorge soll in Zukunft die Regel sein, und zwar unabhängig vom Zivilstand der Eltern. Nur so wird die Gleichwertigkeit der Mutter-Kind- und der Vater-Kind-Beziehung
anerkannt. [ ... ]
Der Bundesrat ist der Ansicht, dass der Grundsatz der gemeinsamen elterlichen Sorge dem Wohl des Kindes am besten entspricht. Das gilt auch dann, wenn die Eltern geschieden oder nicht
miteinander verheiratet sind. Indem wir den Grundsatz der gemeinsamen elterlichen Sorge neu ja auch im Achten Titel des Zivilgesetzbuches verankern, der den Wirkungen des Kindesverhältnisses
gewidmet ist, bringen wir auch gesetzestechnisch zum Ausdruck, worum es geht: nicht um die Eltern, deren Trennung oder Scheidung, sondern um das Kind und um das Kindesverhältnis. [ ... ] Das
Ziel muss es sein, alles zu tun, um die Eltern an ihre gemeinsame Verantwortung für das Kind zu erinnern.
Mit der gemeinsamen elterlichen Sorge als Regelfall werden sich die Perspektive der Gerichte und der Kindesschutzbehörde sowie die Perspektive der Eltern in grundsätzli cher Art und Weise
verändern. Die Gerichte respektive die Kindesschutzbehörden haben nicht mehr abzuklären, ob die Voraussetzungen für die gemeinsame elterliche Sorge gegeben sind, sondern allenfalls im
Einzelfall, ob die Voraussetzungen für deren Entzug erfüllt sind. Dazu soll es nur kommen, wenn ein Elternteil nicht fähig ist, die Verantwortung für das Kind zu übernehmen, und ein Abrücken
von der gemeinsamen elterlichen Sorge deshalb im Interesse des Kindes ist. Die Entscheidung über die elterliche Sorge soll nicht mehr für den Positionskampf zwischen den Eltern missbraucht
werden können. Die gesetzliche Regel der gemeinsamen elterlichen Sorge für alle EItern bedeutet, dass den Eltern die gemeinsame Verantwortung für ihr Kind zugemutet wird und dass sie in
Kinderbelangen nicht nur als kooperations- und kommunikationsfähig, sondern auch als kooperations- und kommunikationspflichtig erachtet werden. Den Eltern soll bewusst werden, dass mit der
neuen Regelung Schwierigkeiten, die sie untereinander haben, nur ausnahmsweise zu einer Zuweisung der alleinigen elterlichen Sorge über das gemeinsame Kind führen. Das heisst, die elterliche
Sorge ist nicht nur ein Recht, sondern auch eine Pflicht. Und wenn das Gericht feststellt, dass sich die Eltern nicht einig sind, kann es sie zu einem Mediationsversuch auffordern. [ ... ]
Dabei soll den Eltern klargemacht werden, dass eine Scheidung oder Trennung zwar das Ende der Beziehung der Eltern, nicht aber das Ende ihrer gemeinsamen Elternschaft bedeutet.»
Merkblatt unter http://www.kesb-zh.ch/sites/default/files/attachments/merkblatt_gemeinsame_elterliche_sorge.pdf
23. Juni 2014
Quelle: SRF Schweizer Radio und Fernsehen
Wenn sich Zwei streiten hilft der Mediator (Podcast)
http://www.srf.ch/konsum/themen/konsum/wenn-sich-zwei-streiten-hilft-der-mediator
19. Juni 2014
Quelle: Steirmark.ORF.at
Mediation wird immer gefragter
Die Mediation als Form der außergerichtlichen Konfliktlösung wird immer gefragter. In der Steiermark gibt es rund 300 eingetragene Mediatoren. Sie wollen den Tag der Mediatoren nutzen, um ihre Arbeit noch bekannter zu machen.
Mitte der 1990er-Jahre hat es in Österreich die ersten Mediationen bei Scheidungen gegeben. Mittlerweile ist diese Form der Konfliktlösung in allen Lebensbereichen zu finden - bei Erbschafts- und Übergabestreitigkeiten ebenso wie bei Konflikten zwischen Nachbarn oder bei Mobbing und Streitereien innerhalb eines Teams in einem Unternehmen.
Mediation ist die Lösung eines Konflikts, ohne dabei die Gerichte zu beschäftigen, dafür aber einen Profi als Vermittler zwischen den Streitparteien.
Auch bei Konflikten in Schulen seien Mediatoren immer wieder tätig, sagt Sven Gillissen, Sprecher der Wirtschaftsmediatoren in der Steiermark. Man verzeichne jährlich um zehn bis 15 Prozent mehr Fälle. Besonders gefragt ist Familienmediation. Hier geht es meist um die Obsorge nach einer Trennung, um Unterhaltsfragen für die Kinder, die Aufteilung des Vermögens oder darum, wie man als Patchwork-Familie möglichst konfliktfrei leben kann.
„Es sind sehr tiefgehende Emotionen, oftmals sind sehr hochgradige Verletzungen passiert. Diese Emotionen werden in der Mediation entladen, und es geht in den Familienmediationen häufig um die Kinder, da stellt man sich die Frage, wie geht es den Kindern und wie wird es ihnen in Zukunft gehen“, sagt Familienmediatorin Susanne Lederer.
Mediatoren haben so gut wie immer einen Hauptberuf. Sie sind Juristen, Unternehmensberater oder Psychologen und bieten die Konfliktlösung nach einer dreisemestrigen Ausbildung zusätzlich an. Wer eine Mediation in Anspruch nimmt, erspare sich oft hohe Kosten, sagt Sven Gillissen: „Die durchschnittlichen Kosten eines Gerichtsverfahren belaufen sich auf ungefähr 30 Prozent des Streitwertes, und für ein Mediationsverfahren setzt man etwa drei Prozent an, das ist doch eine gewaltige Spanne.“
Als erfolgreich gilt eine Mediation dann, wenn die beiden Streitparteien eine Vereinbarung treffen - das sei in rund drei Viertel aller Fälle so, sagt Sven Gillissen. Generell wenden sich viele erst relativ spät an einen Mediator, wenn die Situation schon sehr verfahren sei. Idealerweise, so sagen Gillissen und Lederer, sollte man aber schon dann zu einem Mediator gehen, wenn man bemerkt, dass man den Konflikt nicht alleine lösen kann.
5. Juni 2014
Quelle: Salzburger Nachrichten
Kinderlärm: Nach Klage herrscht wieder Frieden
Von Susanna Berger, Stefan Veigl
6. Mai 2014
Quelle: RTL online
Kinder und ungelöste Konflikte verkomplizieren die Trennung
Wenn eine Beziehung zu Ende geht, bricht für die meisten eine Welt zusammen. Sie wollen es nicht wahr haben, dass sie plötzlich allein sind. Jede dritte Ehe in Deutschland scheitert
mittlerweile offiziell. So ein Liebes-Aus zu verarbeiten, ist oft ein langer, schmerzhafter Prozess. Gibt es eine "richtige“ Art sich zu trennen, damit es nicht so schlimm wird? Wie bringt
man es den Kindern bei? Wie können Mediatoren und Mediation helfen?
Trennungen enden nicht selten im absoluten Rosenkrieg – ob man nun zuvor verheiratet war oder nicht. Gründe, die Trennungen schwieriger machen, sind zum Beispiel finanzielle: Hat man
gemeinsam Haus und Hof muss entschieden werden, wer welche Besitztümer nach der Trennung oder Scheidung erhält.
Ebenso von diesem Aufteilungs-Konflikt betroffen sind natürlich Kinder - sofern in der Beziehung vorhanden. Die wichtigste Regel für eine Trennung mit Kindern: Vor ihnen sollte nicht schlecht
voneinander gesprochen werden. Dadurch können Loyalitätskonflikte bei den Kindern entstehen. Außerdem können sich Sohn oder Tochter von den Aussagen persönlich verletzt fühlen, da sie sich
selbst als jeweils 50 Prozent eines Elternteils ansehen. Kritisiert man also eine Eigenschaft des Partners, versteht das Kind dies als Kritik an sich selbst und ist verletzt.
Den Kindern sollte die Trennung ruhig und vor allem kindgerecht vermittelt werden - das heißt, in einer Weise, die sie verstehen, damit sie nicht verunsichert fühlen. Es muss deutlich gemacht
werden, dass das Auseinandergehen eine gemeinsame Entscheidung von beiden Elternteilen ist. Zudem entstehen schnell Schuldgefühle bei Kindern. Deshalb muss deutlich gemacht werden, dass sie
selbst nichts für die Trennung können.
Interview "Wie Mediation bei einer Trennung helfen kann"
RTL.de bei www.rtl.de
6. Mai 2014
Quelle: Salto Gesellschaft
Bei Familienmediation gewinnen alle
Die Familienberatung „Ehe- und Erziehungsberatung Südtirol“ bietet trennenden Paaren und deren Kindern kostenlose Familienmediation an. Bei einer Mediation gewinnen alle: Mutter, Vater und
Kinder.
Der Mediator oder die Mediatorin sorgt bei einer Familienmediation dafür, dass beide Elternteile ihre Sichtweise, ihre Anliegen und Bedürfnisse einbringen und besprechen können. Mediatoren
bewerten nicht, beurteilen nicht und entscheiden nicht, was richtig oder falsch ist. Das machen die Eltern selbst. Mediatoren zeigen aber die Richtung auf.
Begleitet und im geschützten Rahmen
fällt es Partnern meist leichter, das auszusprechen, was ihnen wichtig ist. Der Mediator oder die Mediatorin sorgt als neutrale Person dafür, dass beide Konfliktpartner genügend Raum und Zeit
für ihre Anliegen erhalten und spricht auch Dinge an, die das Paar nicht aussprechen wollte oder konnte. So gelingt es meist besser, an einer gemeinsamen, passenden Lösung für beide
Elternteile zu arbeiten. Oft geht es um Unterhalt oder Sorgerecht. Bei der ausgehandelten Lösung handelt es sich um einen Kompromiss. Der ist meist nicht ganz so, wie es sich der einzelne
vorgestellt hat, aber doch so, dass beide Elternteile damit einverstanden sein können. Der Vorteil für die Kinder besteht darin, dass Vater und Mutter ein neues Miteinander als Eltern finden
können und das Familienklima entlastet wird.
Danke der Familienmediation haben Ehepartner und/oder Eltern die Möglichkeit, eine einvernehmliche Trennung bei Gericht zu beantragen. Sie
brauchen dafür nicht zwangsläufig einen Rechtsbeistand. Die Regelungen können sowohl persönlicher als vermögensrechtlicher Natur sein. Der Vorteil ist, dass kaum Kosten entstehen. Zudem
erhöht ein Mediationsverfahren die Wahrscheinlichkeit, dass ehemalige Partner trotz Trennung und Scheidung weiterhin respekt- und würdevoll miteinander umgehen. Das ist besonders dann
wichtig, wenn Kinder im Spiel sind.
Trennungsmediation eignet sich für Paare, die sich zu einer Trennung oder Scheidung entschlossen haben und dabei...
• selbst bestimmen wollen, wie ihr
Leben und das ihrer Kinder nach der Scheidung aussehen soll;
• destruktiven Streit im Scheidungsverfahren vermeiden wollen;
• eine faire Lösung für beide Partner und für die Kinder
anstreben;
• nach der Trennung weiterhin als Eltern kooperieren wollen.
6. April 2014
Quelle: Solinger Bote (D)
CDU-Fraktion schlägt Mediationsverfahren vor
Solingen/ Jan Welzel, Fraktionsvorsitzender der CDU-Fraktion, schlägt ein Mediationsverfahren zur Theatertreppe
vor.
„In der Bürgerschaft stehen sich zwei Lager gegenüber, die jeweils begründet ihre Position deutlich machen: die Treppengegner
haben die Anzahl der Unterzeichner des Bürgerbegehrens hinter sich, die Treppenbefürworter verweisen auf die jahrelange Bürgerbeteiligung, die einer förmlichen Bürgerbeteiligung sehe nahe
kommt. Diesen Fall nunmehr durch einen Bürgerentscheid zu lösen wird immer einen der beiden Lager als unzufriedene Gruppe zurücklassen. Hinzu kommen die Kosten für den Bürgerentscheid, welche
mit ca. 50.000,00 € nicht unerheblich sind.
Der Rat kann in der Sache entscheiden. Er sollte dies aber nicht in einem einfachen ‚dafür‘ oder ‚dagegen‘ tun, sondern die Zeit
für einen Kompromiß nutzen. Über die Zulässigkeit des Bürgerentscheides ist nunmehr zu entscheiden.
Die Sachentscheidung muß aber nicht unmittelbar erfolgen; bevor hier entschieden wird und damit die Automatik eines
Bürgerentscheides in Gang gesetzt wird, könnte in einem Mediationsverfahren unter Leitung eines neutralen auswärtigen Mediators zwischen den Beteiligten nach einem Kompromiß in der
Treppenfrage gesucht werden. Eine solche Mediation ist deutlich preiswerter als ein Bürgerentscheid und bringt die Beteiligten an einen Tisch. Sollte dieser Weg dann scheitern, bliebe immer
noch die Möglichkeit den Bürgerentscheid tatsächlich stattfinden zu lassen. Die Sachentscheidung zur Theatertreppe müßte hierzu nur ausgesetzt werden.
Es spricht auch einiges für eine Befassung in der Sache, da ein erfolgreicher Bürgerentscheid eine Überplanung des
Treppenbereiches ohnehin erforderlich machte.
Die CDU-Fraktion hat einen entsprechenden Antrag in der heutigen Fraktionssitzung beraten und wird diesen den anderen
Ratsfraktionen zur Beratung zukommen lassen. Eine Entscheidung müßte dann zur Sonderratssitzung am 30. April 2014 stattfinden,“ so Welzel.
1. März 2014
Quelle: Hansan News online
Sportmediation als Alternative im Konfliktfall
Quelle: Hansan News online
In der Sportwelt, insbesondere im Fußball, gehören Konflikte und nervenaufreibende Verhandlungen zwischen Fußballern, Vereinen
sowie Funktionären, Fans, Medien und Politik zur Tagesordnung. Wenn diese sich zuspitzen, enden sie oft in teuren Gerichtsprozessen, Imageschäden oder Machtkämpfen. Mediation als alternatives
Streitbeilegungsverfahren schafft Abhilfe. Sie bietet die Möglichkeit mit Hilfe eines allparteilichen Dritten das Gespräch wieder möglich zu machen. In einem prozessorientierten und
vertraulichen Verfahren, unterstützt der Mediator die Konfliktparteien eine selbstbestimmte und einvernehmliche Lösung zu erarbeiten.
Die Kommunikationsvisionäre sind Ansprechpartner und Mediatoren in Berlin, die sich zum Ziel gesetzt haben, die Mediation als
außergerichtliches Konfliktlösungsverfahren im Sportbereich zu etablieren.
20. Februar 2014
Quelle: Badische Zeitung
Streitigkeiten lassen sich auch ohne Gericht beilegen
Mediatoren aus dem Dreiländereck tauschten sich in Basel erstmals trinational aus über die unterschiedlichen Regelungen.
BASEL (BZ). Über rechtliche und organisatorische Aspekte der Mediation als außergerichtliche Beilegung eines Streits im Dreiländereck haben sich dieser Tage Mediatoren aus Deutschland, der Schweiz und Frankreich in Basel bei einem ersten trinationalen Treffen informiert. Ein Referententeam stellte die verschiedenen Regelungen zur Mediation in ihren jeweiligen Ländern vor und zeigte die Unterschiede zum geltenden EU-Recht auf, heißt es in einer Pressemitteilung dazu.
So ist in Deutschland ein Mediationsverfahren vor der Einleitung eines Gerichtsverfahrens zwingend, werde jedoch nicht immer umgesetzt. Sowohl im zivilrechtlichen Verfahren, als auch in der Arbeits-, Sozial-, Verwaltungs- und Finanzgerichtsbarkeit werde eine erhöhte Aufmerksamkeit für eine Mediation erwartet. Mediation ist bei jedem Konflikt möglich – ob in der Familie, im Betrieb, bei Erbschaften, in der Schule oder auch im Baurecht. In Deutschland gibt es bislang keine finanzielle Unterstützung (Prozessbeihilfe) für ein Mediationsverfahren, obwohl es Ziel des Mediationsgesetzes von 2012 sei, durch eine außergerichtliche Konfliktbeilegung die Gerichte zu entlasten. Vermehrt gewähren Rechtsschutzversicherer Geld für Mediationen, um langwierige und teuere Gerichtsverfahren mit ungewissem Ausgang zu vermeiden.
In der Schweiz ist die Mediation als Alternative zum staatlichen Schlichtungsverfahren seit 2011 möglich. Organisation und
Ausführung ist Sache der Parteien, zu deren Lasten auch die Kosten gehen. Eine unentgeltliche Mediation ist möglich, wenn zum Beispiel einer Partei die finanziellen Mittel fehlen. In
Basel-Stadt und -land sind die Gerichte verpflichtet, mit der ersten Verfügung an die Streitparteien, diese auf die Möglichkeit der Mediation aufmerksam zu machen. In beiden Kantonen sei die
Mediation in allen familienrechtlichen Angelegenheiten dann unentgeltlich, wenn die Partei nicht über die nötigen finanziellen Mittel verfüge.
Die rechtlichen und organisatorischen Aspekte der Mediation in Frankreich sind in drei Kategorien unterteilt. Mit allen drei
Methoden wolle man der Unflexibilität des staatlichen Gerichtsprozesses begegnen und auch zu einem für die Parteien gerechteren Ergebnis kommen. In Frankreich wird die Mediation in
familienrechtlichen Streitfällen seit 2006 subventioniert. Die Gebühren sind nach den monatlichen Nettoeinkommen gestaffelt.
9.01.2014
Quelle: ORF.at
Patentstreit: Apple und Samsung vereinbaren Mediation
Im Patenstreit zwischen Apple und Samsung sollen die Konzernchefs in einem persönlichen Treffen die Chancen auf eine Schlichtung ausloten. Am 19. Februar oder noch davor wollen Apple-Chef Tim Cook und Samsung-Chef Oh Hyun Kwon an einer Mediationssitzung teilnehmen, wie gestern aus US-Gerichtunterlagen hervorging. Mit am Tisch sitzen sollen auch die Anwälte der beiden.
Im März ist ein Verhandlungstermin in den USA angesetzt. Geklagt hatte Apple. Der US-Konzern wirft dem südkoreanischen Konkurrenten vor, seine Patente verletzt zu haben. Umgekehrt richtet Samsung in anderen Verfahren ähnliche Vorwürfe gegen Apple. Die beiden Unternehmen liefern sich weltweit einen Kampf um die Vorherrschaft auf dem Markt mit Smartphones und Tablet-Computern.
Eine Alternative zur gerichtlichen Auseinandersetzung bietet das Mediationsverfahren. Hierbei handelt es sich um ein offenes und ehrliches Gespräch zwischen den Konfliktparteien unter der Leitung einer dritten, unabhängigen Person; dem Mediator. Der Mediator selbst trifft keine Entscheidung bezüglich des Konflikts. Er ist vielmehr Vertrauensperson beider Konfliktparteien und hat eine beratende Funktion bei der Lösungsfindung inne.
Die eigentliche Initiative obliegt den Streitenden, die sich mit Offenheit, Ehrlichkeit, Fairness und der aufrichtigen Bereitschaft zu einem Kompromiss am Mediationsprozess beteiligen. Unter diesen Voraussetzungen entsteht eine freiwillige Kooperation zwischen den Parteien und alle Beteiligten profitieren von dieser neuen Situation. Es entstehen zum Beispiel für beide Seiten geringere Kosten, wenn es gelingt eine außergerichtliche Einigung mit Hilfe des Mediators zu erzielen. Der Vorteil einer gemeinsam erarbeiteten Lösung lässt sich auch auf emotionaler Ebene erkennen. Denn eine Lösung, an der alle Betroffenen beteiligt sind, schützt vor der Verschärfung des Konflikts und einem generationenübergreifenden Bruch in der Familie. Ziel der Mediation ist es, eine schriftliche Vereinbarung zu schaffen, die die Interessen und persönlichen Bedürfnisse der Streitenden berücksichtigt.
7. Oktober 2013
Quelle: finanzen.ch (Auszug)
Studie zur Streitbeilegung: Mediation erhöht Unternehmenserfolg
München (ots) - Es lohnt sich für Unternehmer, Gerichtsprozesse systematisch zu vermeiden und Rechtsstreitigkeiten
einvernehmlich beizulegen. Eine aktuelle Studie weist nach, dass nicht das von DAX-Konzernen vielgenutzte Schiedsverfahren, sondern die Mediation das grösste unternehmerische Potenzial
aufweist. Bei einem Streitwert von 5 Mio. EUR spart eine erfolgreiche Mediation 80% der Verfahrenskosten.
Obwohl die Kostenvorteile der Mediation gerade bei hohen Streitwerten greifen, wird das Verfahren noch nicht entsprechend
genutzt. Die Rechtsabteilungen grosser Unternehmen zögern, Mediationsklauseln in Verträge zu integrieren und Streitigkeiten konsensorientiert zu verhandeln. Diese Beobachtungen lassen sich
teilweise durch fehlende Kostenoptimierung erklären. Bedeutsam ist aber auch das aktuelle System der Rechtsanwaltsvergütung: Anwälte verdienen Geld daran, Streitigkeiten vor Gericht zu
bringen; sie empfehlen daher einen Gerichtsprozess tendenziell zu früh und schenken der Mediation wenig Beachtung.
14. August 2013
Mediation führt zu mehr Kundenzufriedenheit Mediation gilt für Rechtsschutzversicherer als beliebtes Verfahren, um Streitigkeiten vor Gericht zu vermeiden. Gerade bei Ehestreitigkeiten kann das Verfahren helfen, Konflikte außergerichtlich zu lösen.
Die häufigsten Konflikte im Handwerk betreffen die Themen Nachfolge und Gewährleistungen. Doch statt damit vor Gericht zu gehen, ist ein Mediator oft die bessere Hilfe. Er hat mehr Spielraum als ein Richter und hilft, eine Lösung für beide Seiten zu finden.
Der Junior ist sauer. Der Vater lässt ihm keine freie Hand, was die Neu- und Umgestaltung des Betriebs angeht. Ständig geraten die beiden aneinander, bis sich die Situation so hochgeschaukelt hat, dass eine vernünftige Kommunikation nicht mehr möglich ist. Wenn die Fronten verhärtet sind, kann ein Vermittler helfen. Der ist nicht so teuer wie ein Anwalt und agiert schnell.
26. März 2013
Quelle: Stiftung Warentest
Alternative zum Gerichtsverfahren
Mediation ist im Trend. Sich zu einigen statt zu prozessieren ist vor allem gefragt, wenn sich die Betroffenen auf Dauer arrangieren müssen – zum Beispiel weil sie
sich als Nachbar nicht aus dem Weg gehen können.
23. Februar 2013
Quelle: Thurgauer Zeitung (Auszug) Text Stefan Hilzinger
Die Mediation zeigt Wirkung
Im Konflikt um die Neuhauserstrasse in Frauenfeld zeichnet sich eine Lösung ab. Befürworter und Gegner einer schmäleren Strasse einigten sich auf einen Kompromiss
mit einer 5,5 Meter breiten Fahrbahn plus Radstreifen.
Nach zwei gescheiterten Vorschlägen zur Umgestaltung der Neuhauserstrasse kann das Frauenfelder Tiefbauamt nun einen dritten Vorschlag ausarbeiten. Den Anstoss dazu
brachte am Samstag die Mediation zwischen Gegnern und Befürwortern einer schmäleren Strasse. Über hundert Personen nahmen auf Einladung des Stadtrates an der Startveranstaltung zur Schlichtung
teil. Wobei ein Teil der Angemeldeten den Saal während der Einleitung wieder verliessen. Dennoch kam es nicht zur Chropfleerete, sondern die Parteien einigten sich auf einen inhaltlichen
Kompromiss, wie einer Mitteilung des Stadtrates von gestern zu entnehmen ist.